Overview
- Der Bundesgerichtshof wies Pochers Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren VI ZR 393/23 zurück und bestätigte damit die Entscheidung des OLG Karlsruhe von November 2023.
- Oliver Pocher darf die beanstandeten Sequenzen nicht weiter verbreiten und muss die Clips von seinen eigenen Online-Kanälen löschen.
- Der Streit betrifft Ausschnitte aus der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“, in der ein Spendenaufruf unter dem Slogan „Make Boris rich again“ zu sehen war.
- Nach Feststellungen der Vorinstanz erhielt Becker einen dreistelligen Betrag, der ohne sein Wissen in einem vermeintlichen Modepreis versteckt worden war.
- Beckers Anwalt erklärte den ordentlichen Rechtsweg für ausgeschöpft, während Pochers Anwältin die Entscheidung kritisierte und eine mögliche Verfassungsbeschwerde in Aussicht stellte.