Niedersächsischer Staatsgerichtshof weist FDP-Beschwerde gegen Landtagswahl 2022 zurück
Das Gericht sieht keine wahlrechtswidrigen Verstöße in den Vorwürfen gegen die AfD, einschließlich der sogenannten 'Kriegskasse' und der Delegiertenversammlung.
- Der niedersächsische Staatsgerichtshof entschied, dass die Landtagswahl 2022 nicht wiederholt werden muss, trotz Vorwürfen gegen die AfD.
- FDP-Mitglieder hatten behauptet, dass Zahlungen auf ein Privatkonto des AfD-Landeschefs Ansgar Schledde wahlrechtswidrig gewesen seien, doch das Gericht fand keine Beweise dafür.
- Die Beschwerde kritisierte zudem die Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt einer Mitgliederversammlung, was laut Gericht keinen Wahlfehler darstellt.
- Das Gericht schloss jedoch nicht aus, dass Verstöße gegen das Parteiengesetz vorliegen könnten, insbesondere in Bezug auf fehlende Angaben in Rechenschaftsberichten.
- Die FDP hatte bei der Landtagswahl 2022 den Wiedereinzug in den Landtag knapp verpasst, während die AfD mit 11 Prozent der Stimmen in die Opposition einzog.