Overview
- Der Vorsitzende Richter Arne Gonschior erklärte, eine Beeinträchtigung der Rechte des Klägers sei nicht nachvollziehbar.
- Nach Darstellung des Gerichts zeigen die Motive gesellschaftliche Realität, die der Kläger nicht ausblenden könne.
- Der Kläger kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.
- In Hildesheim wurden seit Mitte Juni an drei Standorten 14 Fußgängerampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren bei Grün ausgestattet.
- Der Stadtrat hatte die Umrüstung im Juni 2023 beschlossen, und das Gericht hatte bereits vorab Zweifel an der Zulässigkeit der Klage signalisiert.