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Klage Abgewiesen: Hildesheims Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen Bleiben

Das Verwaltungsgericht Hannover sah weder eine individuelle Rechtsverletzung noch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Overview

  • Der Vorsitzende Richter Arne Gonschior erklärte, eine Beeinträchtigung der Rechte des Klägers sei nicht nachvollziehbar.
  • Nach Darstellung des Gerichts zeigen die Motive gesellschaftliche Realität, die der Kläger nicht ausblenden könne.
  • Der Kläger kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.
  • In Hildesheim wurden seit Mitte Juni an drei Standorten 14 Fußgängerampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren bei Grün ausgestattet.
  • Der Stadtrat hatte die Umrüstung im Juni 2023 beschlossen, und das Gericht hatte bereits vorab Zweifel an der Zulässigkeit der Klage signalisiert.